Rezeptbestellung

Abholung Montag - Donnerstag
(Bearbeitungszeit bis zu 2 Tage)
Sie waren bereits im laufenden Quartal in der Praxis vorstellig, dann:
  • Können Sie über das nebenstehende Formular ein Folgerezept bestellen
Ein neues Quartal hat begonnen und Sie waren noch NICHT in der Praxis vorstellig, dann:
  • kommen Sie bitte persönlich zu den folgenden Sprechzeiten in die PraxisMo – Do 8-11:30 Uhr und 14 – 16:30 Uhr
  • Bringen Sie Ihre Versichertenkarte und eine Überweisung vom Hausarzt mit
Zusätzlich für Patienten der Rheumatologie:
Zur Anamnese Rezeptabholung
Sie benötigen keinen Termin. Sollte ihr behandelnder Arzt nicht persönlich da sein, übernimmt ein ärztlicher Kollege die Weiterverordnung. Bitte planen Sie etwas Zeit ein, weil bei der Therapiekontrolle beispielsweise eine Blutabnahme notwendig sein kann.

Informationen zum E-Rezept

Wann erhält man ein E-Rezept?
  • Verschreibungspflichtige Medikamente für Kassenpatienten, die zuvor auf dem rosa Rezept verordnet wurden, werden jetzt auf dem E-Rezept verordnet
  • Nicht rezeptpflichtige Medikamente für Kassenpatienten, die zuvor auf dem grünen Rezept verordnet wurden, werden jetzt auf dem E-Rezept verordnet
  • Privatrezepte und Physiotherapie , Hilfsmittel und Ergotherapie werden NICHT über das E-Rezept verordnet, sondern weiterhin auf den bekannten Formularen
Wie erhält man seine Medikamente in der Apotheke?
  • Mit der Versichertenkarte bekommt man die Medikamente in der Apotheke
  • Es gibt KEINEN Ausdruck des E-Rezeptes und KEIN rosa Rezept
Versichertenkarte wurde im laufenden Quartal schon eingelesen und es wurde ein Folgerezept bestellt oder eine Änderung eines bestehenden Rezeptes gewünscht
  • Wenn Sie keine andere Nachricht von uns erhalten, können Sie 3 Werktage später mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke gehen, dort kann das Rezept abgerufen werden und Sie erhalten Ihr Medikament







    Die Versichertenkarte wurde im aktuellen Quartal schon eingelesen.Ich bin privat versichert.


    Mir ist bekannt, dass ich, falls o.g. Optionen nicht zutreffen, für eine Weiterverordnung persönlich mit Versichertenkarte und Überweisung zum Arztkontakt in die Praxis kommen muss.


    Das Rezept soll mir per Post zu gesendet werden. (Dabei fällt eine Gebühr von 2 € an). Die Zusendung entfällt für reine Medikamentenrezepte bei gesetzlich Versicherten.Ich hole das Rezept in der Praxis ab.