Information für den überweisenden Hausarzt:
Ambulante Spezialärztliche Versorgung ASV Rheumatologie
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, wir können den von Ihnen überwiesenen Patienten mit einer entzündlich-rheumatischen Erkrankungen (ERE) ab jetzt in der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung betreuen. Was hat der Patient von der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung? In der ASV Rheuma können Patienten mit einer rheumatologischen Erkrankung behandelt werden, die aufgrund der Ausprägung ihrer Erkrankung eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung oder eine besondere Expertise oder Ausstattung benötigen. Konkret kann dies für Patienten kürzere Wartezeiten auf konsiliarische Diagnostik bedeuten, z.B. Termin für Kernspin, Termin beim Neurologen oder Dermatologen. In den Behandlungsumfang hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit aufgenommen, die noch keine regulären EBM-Leistungen sind, z.B. das PET-CT, was gerade bei unklaren chronischen entzündlichen Krankheitsbildern in der Rheumatologie öfters benötigt wird, aber nur sehr schwierig und bisher exklusiv stationär möglich war.
Was ändert sich dadurch für Sie?
Bitte verwenden Sie wie gewohnt den Überweisungsschein und
kreuzen „Behandl. gemäß § 116b SGB V“ an.
Was bleibt gleich?
Die Versorgung in der ASV betrifft nur die rheumatische Erkrankung und deren
Diagnostik und Behandlung. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung
erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen und Versorgungsformen
und ist nicht eingeschränkt, auch nicht die freie Arztwahl. Die Patienten
können aber auch im Rahmen der Behandlung Ihrer Rheuma-Erkrankung z.B.
Wohnortnah, zu Fachärzten überwiesen werden, die nicht im ASV Team sind, aber
das jeweils notwendige Fachgebiet abdecken.
Was ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) allgemein?
Die ASV ist ein neuer Versorgungsbereich für die ambulante Diagnostik und
Therapie für Patienten mit komplexen oder seltenen Erkrankungen. Sie wurde zum
01.01.2012 gesetzlich eingeführt. In der ASV können bei entsprechender
Qualifikation sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärzte
gleichberechtigt und partnerschaftlich tätig werden. Ein Kernelement der ASV
ist die Bildung interdisziplinärer Teams bestehend aus einem Teamleiter, einem
Kernteam sowie hinzuzuziehenden Fachärzten.
Wie erfolgt die Aufnahme in die ASV?
Die Überweisung erfolgt aus der Regelversorgung in die ASV. Der Patient ist
aufgrund seiner (Verdachts-)Diagnose für die ASV geeignet.
Der Zugang erfolgt auf Überweisung eines behandelnden Vertragsarztes oder
direkte Aufnahme durch einen ASV-berechtigten Vertragsarzt
bzw. eine ASV-berechtigte Klinik. Die Zugangskriterien der ASV Rheuma
(gesicherte Diagnose, Verdachtsdiagnose mit medizinischer Begründung) werden
überprüft. Der Patient wird über das Team sowie die ASV informiert.
Ihr Team der PGRN