Information für den überweisenden Hausarzt:
Ambulante Spezialärztliche Versorgung ASV Rheumatologie

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, wir können den von Ihnen überwiesenen Patienten mit einer entzündlich-rheumatischen Erkrankungen (ERE) ab jetzt in der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung betreuen. Was hat der Patient von der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung? In der ASV Rheuma können Patienten mit einer rheumatologischen Erkrankung behandelt werden, die aufgrund der Ausprägung ihrer Erkrankung eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung oder eine besondere Expertise oder Ausstattung benötigen. Konkret kann dies für Patienten kürzere Wartezeiten auf konsiliarische Diagnostik bedeuten, z.B. Termin für Kernspin, Termin beim Neurologen oder Dermatologen. In den Behandlungsumfang hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit aufgenommen, die noch keine regulären EBM-Leistungen sind, z.B. das PET-CT, was gerade bei unklaren chronischen entzündlichen Krankheitsbildern in der Rheumatologie öfters benötigt wird, aber nur sehr schwierig und bisher exklusiv stationär möglich war.

Was ändert sich dadurch für Sie?
Bitte verwenden Sie wie gewohnt den Überweisungsschein und kreuzen „Behandl. gemäß § 116b SGB V“ an.

Was bleibt gleich?
Die Versorgung in der ASV betrifft nur die rheumatische Erkrankung und deren Diagnostik und Behandlung. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen und Versorgungsformen und ist nicht eingeschränkt, auch nicht die freie Arztwahl. Die Patienten können aber auch im Rahmen der Behandlung Ihrer Rheuma-Erkrankung z.B. Wohnortnah, zu Fachärzten überwiesen werden, die nicht im ASV Team sind, aber das jeweils notwendige Fachgebiet abdecken.

Was ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) allgemein?
Die ASV ist ein neuer Versorgungsbereich für die ambulante Diagnostik und Therapie für Patienten mit komplexen oder seltenen Erkrankungen. Sie wurde zum 01.01.2012 gesetzlich eingeführt. In der ASV können bei entsprechender Qualifikation sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärzte gleichberechtigt und partnerschaftlich tätig werden. Ein Kernelement der ASV ist die Bildung interdisziplinärer Teams bestehend aus einem Teamleiter, einem Kernteam sowie hinzuzuziehenden Fachärzten.

Wie erfolgt die Aufnahme in die ASV?
Die Überweisung erfolgt aus der Regelversorgung in die ASV. Der Patient ist aufgrund seiner (Verdachts-)Diagnose für die ASV geeignet.
Der Zugang erfolgt auf Überweisung eines behandelnden Vertragsarztes oder direkte Aufnahme durch einen ASV-berechtigten Vertragsarzt bzw. eine ASV-berechtigte Klinik. Die Zugangskriterien der ASV Rheuma (gesicherte Diagnose, Verdachtsdiagnose mit medizinischer Begründung) werden überprüft. Der Patient wird über das Team sowie die ASV informiert.

Ihr Team der PGRN