Ambulante Spezialärztliche Versorgung Rheumatologie
Wir behandeln Sie mit Ihrer rheumatischen Erkrankung ab jetzt in der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung können.
Die Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) – was ist das?
Die ASV-Rheuma soll für Patienten/-innen v.a. mit komplexen, seltenen oder
schwerwiegend verlaufenen rheumatischen Erkrankungen eine optimale Versorgung mit
hohen Ansprüchen an medizinische Qualität bereitstellen und so Ihre medizinische
Versorgung weiter verbessern. Die ASV ist kein Vertrag mit Krankenkassen, in den
Sie sich einschreiben, sondern eine neue Versorgungsform, in der Sie betreut
werden. Die ASV-Rheuma ist speziell für Patienten/-innen mit entzündlichen
Rheumaerkrankungen vom Gesetzgeber (§ 116 b SGB V) auf den Weg gebracht und
ergänzt die bekannten Hausärztlichen und Fachärztlichen Versorgung-Ebenen. Ihnen
entstehen dabei keine Zusatzkosten, die erbrachten Leistungen werden komplett von
ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In der ASV arbeiten für Sie
Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen aus Praxis und Klinik als
interdisziplinäres und fachübergreifendes Expertenteam im Netzwerk eng zusammen.
Dies ermöglicht u.a. auch kurzfristigere Termine, auch manche neuen Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden, die sonst noch nicht von den Krankenkassen übernommen
werden. Alle Teammitglieder sind für die Behandlung der „Rheuma“-Erkrankungen
besonders qualifiziert. Wir stellen Ihnen eine Übersicht der an dieser ASV Rheuma
beteiligten Fachärzte/-ärztinnen auf Wunsch zur Verfügung. Sie können aber auch im
Rahmen der Behandlung Ihrer Rheuma-Erkrankung z.B. Wohnortnah zu Fachärzten
überwiesen werden, die nicht im ASV Team sind, aber das jeweils notwendige
Fachgebiet abdecken.
Was umfasst die Versorgung in der ASV Rheuma?
Die Versorgung in der ASV betrifft nur Ihre rheumatische Erkrankung und deren
Diagnostik und Behandlung. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung
erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen und Versorgungsformen und
ist nicht eingeschränkt, auch nicht Ihre freie Arztwahl.