Ambulante Spezialärztliche Versorgung Rheumatologie

Wir behandeln Sie mit Ihrer rheumatischen Erkrankung ab jetzt in der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung können.

Die Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) – was ist das?
Die ASV-Rheuma soll für Patienten/-innen v.a. mit komplexen, seltenen oder schwerwiegend verlaufenen rheumatischen Erkrankungen eine optimale Versorgung mit hohen Ansprüchen an medizinische Qualität bereitstellen und so Ihre medizinische Versorgung weiter verbessern. Die ASV ist kein Vertrag mit Krankenkassen, in den Sie sich einschreiben, sondern eine neue Versorgungsform, in der Sie betreut werden. Die ASV-Rheuma ist speziell für Patienten/-innen mit entzündlichen Rheumaerkrankungen vom Gesetzgeber (§ 116 b SGB V) auf den Weg gebracht und ergänzt die bekannten Hausärztlichen und Fachärztlichen Versorgung-Ebenen. Ihnen entstehen dabei keine Zusatzkosten, die erbrachten Leistungen werden komplett von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In der ASV arbeiten für Sie Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen aus Praxis und Klinik als interdisziplinäres und fachübergreifendes Expertenteam im Netzwerk eng zusammen. Dies ermöglicht u.a. auch kurzfristigere Termine, auch manche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die sonst noch nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Alle Teammitglieder sind für die Behandlung der „Rheuma“-Erkrankungen besonders qualifiziert. Wir stellen Ihnen eine Übersicht der an dieser ASV Rheuma beteiligten Fachärzte/-ärztinnen auf Wunsch zur Verfügung. Sie können aber auch im Rahmen der Behandlung Ihrer Rheuma-Erkrankung z.B. Wohnortnah zu Fachärzten überwiesen werden, die nicht im ASV Team sind, aber das jeweils notwendige Fachgebiet abdecken.

Was umfasst die Versorgung in der ASV Rheuma?
Die Versorgung in der ASV betrifft nur Ihre rheumatische Erkrankung und deren Diagnostik und Behandlung. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen und Versorgungsformen und ist nicht eingeschränkt, auch nicht Ihre freie Arztwahl.